Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 4.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4103
BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 4.83 (https://dejure.org/1984,4103)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 8 C 4.83 (https://dejure.org/1984,4103)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 8 C 4.83 (https://dejure.org/1984,4103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von im Verwaltungsverfahren erstellten, substantiiert bestrittenen Sachverständigengutachten als Beweismittel und Verletzung der Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Veränderungen an der Wirbelsäule zunächst als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 4.83
    Die im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Frage, ob der angefochtene Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid mit der Festsetzung des Tauglichkeitsgrades "Wehrdienstfähig" und des Verwendungsgrades "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (wehrdienstfähig 3) dem Wirbelsäulenleiden des Klägers zutreffend Rechnung trägt, läßt sich nur aufgrund besonderer (wehr-)medizinischer Sachkunde beantworten, über die der Tatrichter in der Regel nicht verfügt und die er, falls er sie ausnahmsweise haben sollte, in seinem Urteil in einer die Nachprüfung ermöglichenden Weise darlegen muß, wenn er einen besonderen Erfahrungssatz zur Grundlage seiner Entscheidung machen will (so zuletztUrteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - DVBl. 1984, 832 ).

    In einem solchen Falle muß das Tatschengericht, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß vollständig aufzuklären, in Ermangelung der erforderlichen eigenen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben (vgl. Urteil vom 9. März 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 4.83
    Für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit des Klägers sind dessen gesundheitliche Beschwerden in Beziehung zu setzen zu den Anforderungen der leichtesten nach dem angefochtenen Musterungsbescheid für ihn in Betracht kommenden Grundausbildung (vgl.Urteil vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 ).
  • BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 99.71

    Ausschluss der Wehrdiensttauglichkeit wegen einer Scheuermann'schen Erkrankung -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 4.83
    Die Prüfung, ob der Kläger den für ihn in Betracht kommenden Grundwehrdienst - gegebenenfalls nach anfänglichem körperlichen Training - innerhalb angemessener Zeit ohne unzumutbare Schmerzen und gesundheitliche Beeinträchtigungen leisten kann (vgl. auchUrteil vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 99.71 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 10 S. 27 ), hat das Verwaltungsgericht unter Erhebung der erforderlichen Beweise nachzuholen.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 110.83

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei der Verwertung

    Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es im Verwaltungsverfahren erstellte Sachverständigengutachten, deren Richtigkeit der Kläger substantiiert bestreitet, als Beweismittel verwertet (wie BVerwG, BWV 1984, 278).

    Die im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Frage, ob der angefochtene Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid mit der Festsetzung des Tauglichkeitsgrades "wehrdienstfähig 3" den verschiedenen Leiden des Klägers zutreffend Rechnung trägt, läßt sich nur aufgrund besonderer (wehr-)medizinischer Sachkunde beantworten, über die der Tatrichter in der Regel nicht verfügt und die er, falls er sie ausnahmsweise haben sollte, in seinem Urteil in einer die Nachprüfung ermöglichenden Weise darlegen muß, wenn er einen besonderen Erfahrungssatz zur Grundlage seiner Entscheidung machen will (so zuletztUrteile vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - DVBl. 1984, 832 undvom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 4.83 - BWV 1984, 278).

    In einem solchen Fall muß das Tatsachengericht, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß vollständig aufzuklären, in Ermangelung der erforderlichen eigenen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigsbeweis erheben (vgl. Urteile vom 9. März 1984, a.a.O., und vom 7. September 1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1989 - 2 B 177.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestimmung des Umfangs der

    Hierdurch unterscheidet sich das vorliegende Beschwerdeverfahren wesentlich von jenem Verfahren, das dem von der Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung angeführten Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 4.83 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 163) zugrunde gelegen hat.
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 79.83

    Aufklärungspflicht - Verwaltungsverfahren - Gutachten - Substantiiertes

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuetzt Urteile vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - DVBl. 1984, 32 [833], vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 4.83 - BWV 1984, 278 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 110.83 - UA S. 4 f.) verletzt in Verwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht, wenn es im Verwalungsverfehren erstellte Sachverständigengutachten, deren Richtigeit der Kläger substantiiert bestritten hat, als Beweismittel verertet.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 21.84

    Aufklärungspflicht - Verwertung von Sachverständigengutachten -

    Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es im Verwaltungsverfahren erstellte Sachverständigengutachten, deren Richtigkeit der Kläger substantiiert bestritten hat, als Beweismittel verwertet (wie Urteile vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 4.83 - BWV 1984, 278 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 110.83 - BWV 1985, 161 -).
  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 C 6.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Dem Verwaltungsgericht hätte sich die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nur dann aufdrängen müssen, wenn die von der Behörde eingeholten Gutachten vom Kläger durch substantiiertes Vorbringen schlüssig in Frage gestellt worden wären (vgl. Urteile vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69.70 [73] und vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 4.83 - UA S. 4).
  • BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 219.86

    Beweislast für die Unzumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen - Begriff der

    Die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens ist in einem solchen Fall nur geboten, wenn der Kläger die Ergebnisse dieser Gutachten substantiiert bestreitet (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 4.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 163).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht